Unsere AGB's

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TDS Precision Products GmbH, Industriestrasse 1a, CH-8157 Dielsdorf (im Folgenden «wir», «uns» oder «TDS-PP»)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ausgabe Januar 2018
1. Allgemeines
Für alle Angebote und Lieferungen von TDS-PP gelten die nachstehenden Bedingungen. Jegliche AGB von Vertragspartnern werden von TDS-PP ausdrücklich abgelehnt. Abweichungen von diesen AGB sowie besondere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von TDS-PP. Spätestens mit der Ausführung der Bestellung gelten diese AGB als akzeptiert. Angebote von TDS-PP, die keine Befristung enthalten, sind unverbindlich.
2. Preise
Alle Preise von TDS-PP verstehen sich netto ab Werk von TDS-PP bzw. ab Lager des jeweiligen Lieferanten. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung Änderungen ergeben durch Preisaufschläge der Zulieferer von TDS-PP, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen, so bleibt eine entsprechende Preisanpassung vorbehalten. Die Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich. Für gedruckte Preislisten und Kataloge bleibt das Recht von Änderungen jederzeit vorbehalten. Im Übrigen gehen sämtliche Nebenkosten, insbesondere Porto/Fracht, Versicherung und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Die Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und ohne besondere Abmachung nicht zurückgenommen.
3. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben innert 30 Tagen nach Fakturadatum rein netto zu erfolgen, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Dieser Zahlungstermin ist auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die TDS-PP nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen des Bestellers zu kürzen oder mit Gegenforderungen zu verrechnen. Die Zahlungen sind insbesondere auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, der Gebrauch der Lieferung dadurch aber nicht verunmöglicht wird. Hält der Besteller den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der
Fälligkeit an einen Verzugszins von 5 % p.a. zu entrichten. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zu vertragsgemässer Zahlung nicht aufgehoben. TDS-PP ist berechtigt, jedes Mahnschreiben mit CHF 30.00 in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur Bezahlung des entsprechenden Rechnungsbetrages entschädigungslos einzustellen und/oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.

TDS-PP ist berechtigt, vom Auftraggeber bei Auftragseingang oder nach Vereinbarung einen Betrag von bis zu 100 % der voraussichtlichen Vergütung als Vorauszahlung zu verlangen.

4 Lieferfristen und Lieferung
Der vereinbarte Liefertermin beruht auf den Verhältnissen zur Zeit des Vertragsschlusses. TDS-PP ist berechtigt, den Liefertermin hinauszuschieben, wenn a) ohne Verschulden von TDS-PP Hindernisse auftreten, die bei ihr oder ihren Lieferanten den geordneten Fortgang der Arbeit zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
b) TDS-PP die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig mitgeteilt oder nachträglich geändert werden;
c) die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden.
Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger und unterbliebener Lieferung sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
5. Gewährleistung
Für alle Lieferungen wird die Mängelhaftung - nach freier Wahl von TDS-PP - auf die Nachbesserung oder den Ersatz der fehlerhaften Ware beschränkt. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden sowie für
Unkosten und Montagekosten wird - soweit gesetzlich zulässig - wegbedungen. Die Garantiefrist beträgt generell 12 Monate ab Lieferdatum. Die Kosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Bestellers. Zu ersetzende Teile gehen ins Eigentum von TDS-PP über und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden. Von der Gewährleistung sind Teile ausgeschlossen, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen oder die im Rahmen ihrer geplanten Verwendung unangemessen stark beansprucht werden. Das gleiche gilt für Schäden infolge ungenügender Wartung, Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften, ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemässer Montage (soweit nicht vom Montagepersonal des Lieferanten ausgeführt), höherer Gewalt und anderer vom Lieferanten nicht abschätzbarer Einflüsse. Die Garantie erlischt sodann, wenn der Besteller selbst oder durch Dritte, ohne Zustimmung des Lieferanten, Änderungen und/oder Reparaturen vornimmt. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind vom Besteller sofort nach Kenntnis des Mangels, d.h. spätestens innert 5 Arbeitstagen, und innerhalb der Garantiefrist schriftlich geltend zu machen, ansonsten sind jegliche Gewährleistungsansprüche verwirkt.
6. Garantieversprechen von TDS-PP / Entwicklungsrisiko
Produkteeigenschaften bestellter Ware, die von TDS-PP in Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen oder andern Schriftlichkeiten erwähnt werden, sind von TDS-PP nicht garantiert. Etwas anderes gilt nur dann, wenn TDS-PP in Schriftform ausdrücklich eine bestimmte Eigenschaft als garantiert bezeichnet. Wird ein Kunde, der ein Produkt entwickelt, von TDS-PP beraten oder bei der Fertigung des Produktes unterstützt, so verbleibt das Entwicklungsrisiko vollumfänglich beim Kunden. Für die Auswahl und die Verwendung der Produkte ist der Kunde selbst verantwortlich.
7. Haftung für Personen- und Sachschäden
Jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden werden im gesetzlich zulässigen Umfange wegbedungen.
8. Umtausch
Umtausch- oder Rücknahmesendungen werden aus Kulanz nur nach vorgängiger Absprache akzeptiert. Sämtliche daraus resultierenden Kosten für Kontrollen, Reinigung, Wiedereinlagerung etc. gehen zu Lasten des Bestellers.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TDS-PP.
Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von TDS-PP erforderlich sind, mitzuwirken. TDS-PP behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register eintragen zu lassen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von TDS-PP ist der Sitz von TDS-PP.
Für alle Streitigkeiten zwischen TDS-PP und deren Kunden sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von TDS-PP ausschliesslich zuständig. Jedes Rechtsverhältnis zwischen TDS-PP und deren Kunden untersteht dem schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).